Moscheebau-Klage: Schweriner AfD klagt noch mal hinterher

Die Schweriner AfD hat Zweifel an der Zurückweisung der Eilbedürftigkeit ihrer geplanten einstweiligen Anordnung. Am 25. Juni 2019 reichten die drei Stadtvertreter Dr. Hagen Brauer, Dirk Lerche und Petra Federau Klage ein beim Verwaltungsgericht. Ziel war es den Stadtvertreterbeschluss zum Moscheebau aus verschiedenen Gründen juristisch anzufechten. Neben der eigentlichen Klage, wollten die Schweriner Stadtvertreter eine einstweilige Anordnung gegen die Stadt durchdrücken. Dies hätte bedeutet, dass bis zur gerichtlichen Entscheidung kein Vertrag mit dem umstrittenen Islamischen Bund Schwerin e. V. möglich gewesen wäre.

Die AfD-Stadtvertreterin Petra Federau reichte am 10. Juli 2019 nun die nächste Klage ein. Federau meldete sich per Pressemittelung: „Dieses ist aus Sicht der Kläger mehr als fraglich, da bereits durch die Stadt ein Vertragsentwurf gefertigt wurde, welcher jederzeit durch einen Notar abgeschlossen werden könnte.“

Sie bekräftigte darüber hinaus den Hauptgrund der Klage. Die Stadt Schwerin hätte die Kaufhalle im Jahr 2015 aus völlig anderen Gründen mit Haushaltsmitteln der Stadt erworben. Von einer Moschee war nie die Rede.

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