Plakatskandal – Wird die NPD die Wahl anfechten?

Derzeit beherrscht eine merkwürdige Debatte die regionale Medienlandschaft. Im Zuge des Europa- und Kommunalwahlkampfes plakatierten die Nationaldemokraten ihre typischen Plakate. Was den meisten Bürgern völlig klar ist, das ist die Tatsache, dass die NPD Migration bekämpfen will. So weit, so gut, ist es wohl nicht für einige Personen in der Verwaltung.

„Migration tötet“ – schrieb die NPD

Die NPD habe ein „volksverhetzendes“ Plakat aufgehangen, hieß es und erst in Vorpommern-Greifswald, nun in Vorpommern-Rügen, sollen diese entfernt werden. Die Plakate mit dem Titel „Migration tötet“ seien „volksverhetzend“. Landtagsabgeordnete der Linken, beispielsweise Torsten Koplin, fordern weitere Strafanzeigen. Innenminister Lorenz Caffier (CDU) sieht einen klaren Missbrauch der Meinungsfreiheit laut dem NDR.

Keiner fragt die NPD – HANSE RUNDSCHAU fragt nach

In einer Mitteilung auf Anfrage der HANSE RUNDSCHAU äußert sich nun der NPD-Politiker und ehemalige Landtagsabgeordnete David Petereit.

Er sieht eine klare Benachteiligung bei der Wahl. Etwa 200 Plakate seien von den Gemeindearbeitern entfernt worden. Petereit sieht gute Chancen für kommunale Mandate in Kommunen, wo die AfD nicht antritt wie bspw. in Eggesin, Anklam und Torgelow.

In dem Schreiben der Ämter, das der NPD vorläge, steht laut Petereit geschrieben:

„Eine irgendwie geartete sittlich achtenswerte Rechtfertigung für eine
solche Äußerung ist auch im Rahmen eines robusten Wahlkampfes nicht zu
erkennen. Verbrechen einzelner Personen recht­fertigten nicht die
allgemeine Pauschalisierung aller Migranten zu Totschlägern. Mit einer
solchen Darstellung wird nicht lediglich ein einzelner Wesens- oder
Charakterzug eines Menschen oder eines durch einen solchen Wesenszug
charakterisierten Teil der Bevölkerung dargestellt, um eine bestimmte
politische Auffassung zur Frage der Migration zu verdeutlichen, sondern
die angespro­chenen Personen sind als Gesamtpersönlichkeit gemeint. Mit
der Gleichsetzung als Totschläger wird der menschliche Achtungsanspruch
abgesprochen. In diesem Angriff liegt eine böswillige Verächtlichmachung der Bevölkerungsgruppe. „Verächtlich machen“ im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist die aus verwerflichen Beweggrün­den erfolgende Darstellung anderer als verachtenswert, minderwertig oder unwürdig.“


Der Vorgang geht laut Petereit offenbar auf eine Einschätzung von Frau Norma Pahl (Sachgebietsleiterin Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landkreis Vorpommern-Greifswald) zurück.

Zu dem Vorwurf der Volksverhetzung äußerte Petereit sich mit einem Zitat des Parteivorsitzenden Frank Franz (NPD):

„Da steht eben nicht, dass „alle Migranten“ töten. Da steht
„Migration tötet“! Natürlich tötet nicht jeder Migrant. Das behauptet
auch kein Mensch. „Migration“ ist ein Vorgang, so wie Globalisierung ein
Vorgang ist. Wenn wir „Globalisierung tötet“ plakatieren würden, käme
kein Mensch auf die Idee, daraus Volksverhetzung zu konstruieren.“


Ferner antwortete er:

„Sollte gerichtlich festgestellt werden, daß unsere Plakate eben nicht
volksverhetzend sind und der staatliche Eingriff sich damit als
rechtswidrig herausstellen, obliegt es dem NPD Kreisverband
Vorpommern-Greifswald eine entsprechende Entscheidung zu treffen.“

Was sind die Folgen?

Die juristische Auseinandersetzung könnte darin enden, dass die Wahl wiederholt werden muss. Dies wird die Landkreise Geld kosten. Zur Frage der Kosten für das Abhängen der Plakate ist ebenso nichts geklärt. Der Werbeeffekt und die kommunikative Reichweite hat aber jetzt schon durch die Einkassierung der Plakate zugenommen, entgegen der Intention derjenigen, die sie weghaben wollten.

Allgemein, Deutschland, Greifswald, M-V, Politik
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