Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Schleusung wurde durch die Bundespolizisten im Seehafen Rostock in der Nacht des 09.10.2018 gegen eine 34-jährige iranische Staatsangehörige eingeleitet. Ihr wird vorgeworfen, insgesamt vier, ebenfalls aus dem Iran stammende Personen, nach Skandinavien bzw. Deutschland geschleust zu haben.
Aufgefallen waren die mutmaßlich Geschleusten bei einer Kontrolle der dänischen Behörden. Hier konnte festgestellt werden, dass alle Personen nicht im Besitz erforderlicher Reisedokumente waren. Daraufhin erfolgte durch die dänischen Behörden eine Abweisung der Personen und aufgrund bilateralen Abkommens die Anordnung zur Rückkehr nach Deutschland.
Die durch die Bundespolizei aufgenommenen Ermittlungen ergaben, dass durch die Beschuldigte insgesamt 5.000,- Euro an eine Schleuserorganisation gezahlt wurde, um ihre vier Landsfrauen bzw. Landsmänner vom Iran nach Europa zu verbringen. Hierbei soll der überwiegende Teil der Strecke auf einem Lkw zurückgelegt worden sein. Die weiteren Ermittlungen, insbesondere zu den Hintermännern, dauern noch an.
Ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Schleusung wurde am gestrigen Abend gegen 20:30 Uhr eingeleitet. Ein ebenfalls aus dem Iran stammender 32-Jähriger meldete sich bei den Bundespolizisten und stellte ein Schutzersuchen. Auch hier deuten die Ermittlungen darauf hin, dass der Mann durch eine Schleuserorganisation vom Iran nach Deutschland geschleust wurde. Nach seinen Angaben soll er hierfür insgesamt 5000,- US-Dollar gezahlt haben. Analog zu der oben genannten Gruppe soll auch in diesem Sachverhalt die Schleusung mittels eines Lkw`s erfolgt sein. Das Ermittlungsverfahren hierzu dauert ebenfalls noch an.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Rostock
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